3G-Nachweis für Stadtwerke und Stadtbus

Symbolfoto

Bad Salzuflen – Ab dem 24. November gilt die 3G-Regel für den Zutritt in das Verwaltungs- und Werkstattgebäude der Stadtwerke Bad Salzuflen und zum Veranstaltungszentrum NETZWERK an der Uferstraße. Bundesweit gilt die 3G-Reglung auch für die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel wie Bus und Bahn. 

Die Stadtwerke Bad Salzuflen bieten ihren persönlichen Kundenservice in der Uferstraße weiter an. Zum Schutz von Kunden und Mitarbeitern ist ab dem 24. November der Zutritt unter 3G-Regelung möglich. Für die Nutzung des Stadtbusses ist ebenfalls die 3G-Regel vorgeschrieben.

Die Kunden müssen also entweder einen vollständigen Impfschutz haben, von einer Corona-Infektion genesen oder getestet sein. Der Testnachweis darf maximal 24 Stunden alt sein. Zur Kontrolle des 3G-Status ist es erforderlich, ein Ausweisdokument mitzubringen. Ausgenommen sind Schüler und Kinder unter 18 Jahren.

Die Stadtwerke bitten außerdem, dass sich Kunden an die bekannten Hygieneregeln halten. Das bedeutet:

  • Mindestabstand 1,5m einhalten
  • Desinfektion der Hände
  • Medizinische Maske tragen

Nach wie vor bleibt es auch weiterhin selbstverständlich möglich, sämtliche Anliegen an die Stadtwerke telefonisch (05222 808-0), schriftlich oder online über das Kundenportal zu richten.

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