Einzelhandel in NRW mit Ausnahmen geschlossen

Beispielfoto: bigstockfoto.com/Jay_Zynism

Die NRW-Landesregierung hat in einem Erlass den Beschluss gefasst, dass der Einzelhandel in NRW ab Mittwoch, 18.3.2020, bis auf weiteres geschlossen bleiben muß.

Das trifft NICHT auf folgende Geschäfte zu:

  • sämtliche Lebensmittelgeschäfte
  • Wochenmärkte
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Getränkemärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Tankstellen
  • Banken und Sparkassen
  • Poststellen
  • Frisöre
  • Reinigungen
  • Waschsalons
  • Zeitungsverkauf
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
  • Großhandel

Dienstleister und Handwerker sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Weiterhin gilt der Hinweis, dass sämtliche Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs sind in ausreichender Form vorhanden und es kommt hier NICHT zu Lieferengpässen.

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