Nur mit negativem Schnelltest in städtische Dienststellen

Negativer Corona-Test für Termine in den städtischen Dienststellen ab 26. April

Bad Salzuflen. Aufgrund der aktuellen Situation mit steigenden Inzidenzzahlen in Lippe und Bad Salzuflen bittet die Stadtverwaltung Bad Salzuflen zum Schutz aller Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dringend darum, Termine in den städtischen Dienststellen wie Bürgerberatung, Rathaus, Standesamt und anderen künftig nur noch nach Vorlage einer tagesaktuellen negativen Testbescheinigung wahrzunehmen. Die entsprechende Bescheinigung einer zertifizierten Teststelle in Papier- oder digitaler Form darf höchstens 24 Stunden alt sein.

„Diese Maßnahme gilt sowohl dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch dem der Besucherinnen und Besucher. Ein solcher Corona-Schnelltest stellt sicher, dass Menschen einen eigenen Beitrag dazu leisten, Infektionsketten schneller zu erkennen, Ansteckungen zu vermeiden und damit das private, berufliche und gesellschaftliche Umfeld zu schützen“, erklärt Bürgermeister Dirk Tolkemitt. In Bad Salzuflen seien inzwischen ausreichend kostenlose Testmöglichkeiten vorhanden, „damit hat jeder die Möglichkeit, in den 24 Stunden vor seinem Termin einen Test zu machen“.

Zusätzliche Maßnahmen sind weiterhin gültig

Diese zusätzliche Maßnahme ergänzt die weiterhin gültigen Regeln zur Einhaltung von Abstand, Hygiene und die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske.

„Bereits seit dem Beginn der Pandemie wendet die Stadt Bad Salzuflen alle Regeln zum Schutz an: Einhaltung der Hygieneregeln, mobiles Arbeiten in vielen Bereichen sowie eine eigene Teststrategie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, erklärt Bürgermeister Tolkemitt. Mit der Möglichkeit zu großflächigen Testungen komme nun ein weiterer Baustein hinzu, der auch dazu diene, perspektivisch zu mehr Normalität zurückkehren zu können.

Darüber hinaus erreichen die Bad Salzufler Stadtverwaltung zunehmend Nachrichten von Bürgerinnen und Bürgern, die eigene Corona-Maßnahmen seitens des Bürgermeisters fordern. Für Infektionsschutzmaßnahmen zuständig ist grundsätzlich der Kreis Lippe mit seinem Gesundheitsamt. „Als kreisangehöriger Kommune sind uns in Bad Salzuflen hier leider weitestgehend die Hände gebunden. Selbstverständlich sind meine lippischen Bürgermeisterkollegen und ich hier in einem regelmäßigen Diskurs mit dem Landrat.“, beschreibt Bürgermeister Tolkemitt die Situation.

Gleiches gilt für die oft geforderte Veröffentlichung von kommunenscharfen Inzidenzzahlen. Da die Zahlen durch den Kreis Lippe ermittelt werden, behält sich die Kreisverwaltung die Entscheidung über die Veröffentlichung vor.

 

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