Angeordnete Quarantäne ist zwingend einzuhalten

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(dklee) Es ist wichtig, dass eine angeordnete Quarantäne zwingend eingehalten wird. Die Maßnahme ist erforderlich, damit eine Verbreitung des Corona-Virus weiter so gut es geht eingedämmt wird.

An dieser Stelle wird nochmals darauf hingewiesen, dass eine Nichtbeachtung strafrechtlich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer empfindlichen Geldstrafe geahndet werden kann.

Hier sind einige Punkte, wie man sich in Quarantäne verhält:

  • das Zuhause darf in den 14 Tagen nicht verlassen werden.
  • Es ist ein Abstand von mind. 2 Metern zu Mitmenschen einzuhalten
  • Die Familienmitglieder sollten sich möglichst in verschiedenen Räumen aufhalten
  • Die Mahlzeiten sollten zeitlich versetzt erfolgen und nicht mit anderen Mitgliedern des Haushalts eingenommen werden
  • nach Möglichkeit sollte ein eigenes Badezimmer benutzt werden
  • Wohn- und Schlafräume sollten gut durchlüftet werden
  • keine Haushaltsgegenstände wie Geschirr oder Bettwäsche miteinander teilen
  • die Kleidung sollte regelmäßig gewaschen werden
  • es sollten Einwegtaschentücher benutzt werden, die dann in einem geschlossenen Mülleimer entsorgt werden
  • Husten oder Niesen in die Armbeuge
  • regelmäßiges gründliches Händewaschen mit Seife
  • Kontaktflächen, mit denen der Erkrankte in Kontakt kommt, regelmäßig mit einem Haushaltsreiniger reinigen

Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn können Einkäufe erledigen und diese dann einfach vor der Tür abstellen.

Nochmals der Hinweis: Diese Maßnahmen sind zwingend einzuhalten und die unter Quarantäne stehenden Person haben sich im häuslichen Umfeld, unter Berücksichtigung der oben angegebenen Verhaltensregeln, aufzuhalten.

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