2G-Regelung beim Bielefelder Weihnachtsmarkt

Weihnachtszauber auf dem alten Markt. Foto: Stadtmarketing Bielefeld, Sarah Jonek

Bielefeld Marketing informiert:

Bielefeld. Um Missverständnissen im Zusammenhang mit der 2G-Regelung vorzubeugen, teilt das Stadt Markteking Bielefeld nachfolgend eine Zusammenfassung wichtiger Besucherhinweise zum Bielefelder Weihnachtsmarkt mit:

Folgende Regeln gelten

·         Alle Schülerinnen und Schüler gelten als getestet und dürfen den Weihnachtsmarkt besuchen (Nachweis: Schülerausweis).

·         Noch nicht schulpflichtige Kinder dürfen den Weihnachtsmarkt (in Begleitung) ohne Auflagen besuchen.

·         Personen, die nicht geimpft werden können (z. B. Schwangere im 1. Quartal) dürfen den Weihnachtsmarkt mit negativem Testnachweis (nicht älter als 24 Std.) besuchen.

·         Bändchen zum Nachweis des 2G-Status gibt es ab Montag, den 22. November 2021. Sie werden an über 20 gekennzeichneten Verzehr- und Getränkeständen sowie in der Tourist-Information ausgegeben.

·         Die Bändchen zum Nachweis des 2G-Status dienen der Vereinfachung. Die Nutzung wird vom Veranstalter dringend empfohlen. Eine Verpflichtung zum Tragen eines Bändchens besteht jedoch nicht. Der Nachweis des 2G-Status kann auch ohne Bändchen durch Vorzeigen eines entsprechenden Zertifikats erfolgen.

Regelmäßige Besucherhinweise

Bielefeld Marketing sorgt regelmäßig für aktualisierte Besucherhinweise auf www.bielefeld.jetzt/weihnachtsmarkt.

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