Bielefeld Marketing informiert:
Bielefeld. Um Missverständnissen im Zusammenhang mit der 2G-Regelung vorzubeugen, teilt das Stadt Markteking Bielefeld nachfolgend eine Zusammenfassung wichtiger Besucherhinweise zum Bielefelder Weihnachtsmarkt mit:
Folgende Regeln gelten
· Alle Schülerinnen und Schüler gelten als getestet und dürfen den Weihnachtsmarkt besuchen (Nachweis: Schülerausweis).
· Noch nicht schulpflichtige Kinder dürfen den Weihnachtsmarkt (in Begleitung) ohne Auflagen besuchen.
· Personen, die nicht geimpft werden können (z. B. Schwangere im 1. Quartal) dürfen den Weihnachtsmarkt mit negativem Testnachweis (nicht älter als 24 Std.) besuchen.
· Bändchen zum Nachweis des 2G-Status gibt es ab Montag, den 22. November 2021. Sie werden an über 20 gekennzeichneten Verzehr- und Getränkeständen sowie in der Tourist-Information ausgegeben.
· Die Bändchen zum Nachweis des 2G-Status dienen der Vereinfachung. Die Nutzung wird vom Veranstalter dringend empfohlen. Eine Verpflichtung zum Tragen eines Bändchens besteht jedoch nicht. Der Nachweis des 2G-Status kann auch ohne Bändchen durch Vorzeigen eines entsprechenden Zertifikats erfolgen.
Regelmäßige Besucherhinweise
Bielefeld Marketing sorgt regelmäßig für aktualisierte Besucherhinweise auf www.bielefeld.jetzt/weihnachtsmarkt.