Anzeigenaufnahme wegen Verkehrsdelikte sind im Dienstgebäude Lerchenstraße zentralisiert
Bielefeld (ots) – Zum Schutz der Beschäftigten der Polizei Bielefeld vor Ansteckung mit dem Coronavirus bestehen für alle Dienstgebäude des Polizeipräsidiums derzeit besondere Zugangsregelungen.
Persönliche Anzeigenerstattungen für Verkehrsdelikte waren bis zuletzt nur noch im Dienstgebäude an der Kurt-Schumacher-Straße möglich.
Neue Regelungen und Erreichbarkeit in Bielefeld
Ab Montag, 25.05.2020, werden diese Anzeigen zentral in der Liegenschaft Lerchenstraße 2 in Bielefeld aufgenommen. Die Anzeigenaufnahme ist dort in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr besetzt.
Die Anzeigenaufnahme aller sonstigen Strafanzeigen findet weiterhin im Dienstgebäude an der Kurt-Schumacher-Straße 46 in Bielefeld statt, die dort von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr besetzt ist. In dieser Zeit besteht auch weiterhin die Möglichkeit, über die zentrale Rufnummer 0521/ 545-1155 eine Anzeige zu erstatten.
Über diese Rufnummer, die nicht als Beratungshotline dient, kann zunächst abgeklärt werden, ob ein persönlicher Kontakt zur Polizei zwingend erforderlich ist oder Anzeigen auch telefonisch oder auf einem anderen, nicht-persönlichen Weg erstattet werden können.
Es gelten weiterhin die Erreichbarkeiten der Polizei Bielefeld über den Postweg an das Polizeipräsidium Bielefeld, Kurt-Schumacher-Straße 46 in 33615 Bielefeld, per E-Mail an poststelle.bielefeld@polizei.nrw.de sowie per Telefax über 0521/545-3377. Außerdem kann rund um die Uhr über die Internetwache der Polizei NRW https://polizei.nrw/internetwache Strafanzeige erstattet werden.