Information zur Kanalsanierung in Teilbereichen von Leopoldshöhe

Themenfoto: pixelio, Hartmut910

Gemeinde Leopoldshöhe – Information zur Kanalsanierung in Teilbereichen

Die Gemeinde Leopoldshöhe ist als Betreiber der gemeindlichen Kanalisation verpflichtet, deren Funktion und Zustand laufend zu überwachen und in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten.

Bei der turnusmäßigen Inspektion wurden in Teilbereichen der Straßen: Heipker Straße, Schackenburger Straße in Heipke, Schötmarsche Straße in Heipke, die gesamte Siedlung Bexterhagen und Teile der Kurzen Straße alterstypische Schäden an den Kanälen festgestellt die im Juni/ Juli 2025 saniert werden sollen.

Erfreulicherweise können die Schäden in sogenannter geschlossener Bauweise, also ohne Aufgrabungen, saniert werden. Dabei werden die Arbeiten mit Spezialmaschinen von den Schächten ausgeführt.

Jedoch kommt es auch bei der Sanierung in geschlossener Bauweise unvermeidlich zu Beeinträchtigungen (z.B. Geräuschentwicklung, Geruchsbildung durch die Liner, Verkehrsbehinderungen, Aufstau im Abwassersystem), der Zeitraum ist jedoch im Vergleich zur offenen Bauweise deutlich kürzer.

Die Kosten der Sanierungsarbeiten werden vollständig durch das Abwasserwerk Leopoldshöhe getragen.

Vorrübergehender Wasserstau bei Starkregen möglich

Während dieser Arbeiten wird das Abwasser in den Kanälen über gepumpt, bei sehr starken Niederschlägen staut sich das Wasser vorübergehend in den Schächten, so dass es zu Wasserständen bis zur Straßenoberkante (der in der Entwässerungssatzung festgelegten Rückstauebene) kommen kann.

Dies kann und darf in der Kanalisation grundsätzlich jederzeit geschehen, während der Ausführung der Sanierungsarbeiten ist die Wahrscheinlichkeit, dass das geschieht, aber erhöht.

Empfehlung vom Abwasserwerk

Daher wird dringend empfohlen, die ordnungsgemäße Funktion der Rückstausicherungen und Hebeanlagen für Schmutz- und Regenwasser, die einen Rückstau von Wasser aus der Kanalisation in die Keller vermeiden, bis zum Beginn des Sommers zu überprüfen und in unzureichend geschützten Kellern keine wasserempfindlichen oder wertvollen Gegenstände zu lagern!

Die vor dem Haus befindlichen Kontrollschächte der Grundstücksentwässerung müssen grundsätzlich zugänglich und nicht überdeckt sein.

Für Rückfragen steht Ihnen das Abwasserwerk der Gemeinde Leopoldshöhe (Frau Niekamp) unter Tel. 05208-991267 oder: b.niekamp@leopoldshoehe.de zur Verfügung.

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