Verkehrsberuhigte Zone – auch „Spielstraße“ genannt

Verkehrsberuhigte Zone - "Spielstraße" Foto: Petra Kretschmer

Leopoldshöhe (pk) Das Schild allein sollte schon Hinweis genug sein: Auf blauem Grund sind ein Erwachsener und ein Ball spielendes Kind zu sehen sowie ein Auto und ein Haus. Was diese verkehrsberuhigte Zone, auch „Spielstraße“ genannt, für den einzelnen bedeutet, ist jedoch nicht jedem Verkehrsteilnehmer klar – das können  wir tagtäglich beobachten.

Regeln  in Verkehrsberuhigten Zonen -„Spielstraßen“

Wir alle haben sie bei unserer Fahrausbildung in der Fahrschule oder einer Fahrradprüfung gelernt! Laut Straßenverkehrsordnung dienen verkehrsberuhigte Zonen dazu, um dort das Unfallrisiko zu minimieren. In diesen Straßenabschnitten (siehe Foto) haben Kinder und Erwachsene, die zu Fuß unterwegs sind, Vorrang. Alle anderen Verkehrsteilnehmer – also Autos, Motorräder und auch Radfahrer – müssen auf sie besondere Rücksicht nehmen.

Fahrzeug rollen lassen

Also müssen wir hier das Fahrzeug einfach rollen lassen! Dazu gilt es zuallererst, die Fahrgeschwindigkeit auf Schritttempo zu reduzieren – die Rechtsprechung spricht hier von vier bis sieben km/h. Das ist ein Bereich, den ein normaler Tacho im Auto gar nicht anzeigt. Sobald sich die Tachonadel bewegt, fährt man in der verkehrsberuhigten Zone also fast immer schon zu schnell. Deshalb legen Automobilklubs den Autofahrern nahe, ihr Fahrzeug im ersten Gang ohne Gas rollen zu lassen.

Regeln sind für Autofahrer, Motorradfahrer  und Radfahrer gleich

Die Pflicht zum Schritttempo in verkehrsberuhigten Zonen gilt – vielen unbekannt – ebenfalls für Radfahrer. Sie haben sich gleichermaßen an die dort geltenden Vorsichtsmaßnahmen zu halten, denn in einer Spielstraße sollen Kinder nach Herzenslust toben, Fußgänger die Straße in ihrer gesamten Breite nutzen können, ohne durch Auto-, Motorrad- oder auch Radfahrer gefährdet zu werden.

Diese Verkehrsteilnehmer müssen nicht nur jederzeit rechtzeitig bremsen können, sie haben im Zweifel sogar anzuhalten und zu warten, so das oberste Gebot. Gegebenenfalls muss ein Fahrzeug so lange stehen bleiben, bis auch in ihr Spiel vertiefte Kinder es wahrgenommen haben und die Fahrt freimachen.

Allerdings gilt auch für die Fußgänger das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme: Sie sollten demnach ihren Vorrang nicht „verkehrserzieherisch“ oder behindernd auskosten.

Rücksichtnahme kostet nichts – ein zu schnelles Fahren in einer Spielstraße kann aber bei gemessenen 21 km/h  – seit dem 28.April 2020 – bereits 80,00 Euro Bußgeld, einen Punkt im Flensburger Zentralregister und sogar einen Monat Fahrverbot den Autofahrern einbringen. Selbst für eine Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 km/h sieht der Bußgeldkatalog 30,00 Euro vor – bei gemessenen bei 11-15 km/h sind es sogar 50,00 Euro. Der Bußgeldkatalog gilt aber auch für Radfahrer – und macht vor ihnen keinen „HALT“.

Im Anhang finden sie die eingezeichneten Verkehrsberuhigten Zonen (blau) und die 30-er Zonen (gelb) der Gemeinde.

 

 

 

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