3G-Besucherregelung im Oerlinghauser Rathaus

Symbolbild

3G-Regelung und verpflichtende Terminabsprache gilt ab sofort

Die 3G-Regelung gilt ab 1. Dezember 2021 bis auf weiteres auch für Besucher des Oerlinghauser Rathauses. Zutritt haben nur noch Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind und einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

Für Testungen gilt, dass ein Schnelltest höchstens 24 Stunden und ein PCR-Test höchstens 48 Stunden alt sein darf. Selbsttests sind nicht zulässig. Die vorzulegenden Nachweise werden am Eingang geprüft. Hierfür ist es wichtig, dass die Besucher auch einen Lichtbildausweis, etwa den Personalausweis oder den Führerschein, dabei haben.

Der Zutritt zum Rathaus ist ab dem 1. Dezember 2021 dann nur durch den Eingang 2 (Behindertengerechter Eingang) in Höhe der Zufahrt zum Rathausplatz möglich.

Grundsätzlich gilt weiterhin, dass Anliegen nach Möglichkeit telefonisch, per E-Mail oder per Post geklärt werden sollten. Ist ein Besuch im Rathaus unerlässlich, muss zwingend ein Termin vereinbart werden, um Zutritt zu erhalten.

Terminvereinbarung erforderlich

Die erforderliche vorherige Terminvereinbarung kann telefonisch bei dem jeweiligen Sachbearbeiter oder für das Bürgerbüro online über das Terminbuchungsportal auf der Homepage der Stadt www.oerlinghausen.de vereinbart werden.

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