Wann ist der „Lappen“ weg?

Bei einer erheblichen Tempoüberschreitung droht unter Umständen der Entzug des Führerscheins. Foto: djd/Roland-Rechtsschutz-Versicherungs-AG/Animaflora PicsStock - stock.adobe.com

Ratgeber Recht: Wissenswertes zum Thema Führerscheinentzug und Fahrverbot

(djd). Ein Führerscheinentzug oder ein Fahrverbot ist für die meisten Autofahrer das Schreckensszenario schlechthin. Was sind die Voraussetzungen, damit der geliebte „Lappen“ vorübergehend abgegeben werden muss? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Sind Führerscheinentzug und Fahrverbot das Gleiche?

„Das Fahrverbot wird für Verkehrsordnungswidrigkeiten für eine Dauer von bis zu drei Monaten verhängt“, so Roland-Partneranwalt Frank Preidel, selbstständiger Rechtsanwalt in der Kanzlei Preidel.Burmester in Hannover. Im Gegensatz dazu könne die Dauer eines Führerscheinentzugs länger als drei Monate sein. „Im Anschluss daran ist ein neuer Führerschein zu beantragen, dafür kann es auch notwendig sein, dass man vorab eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) besteht oder auch einen erneuten Sehtest oder Erste-Hilfe-Kurs absolviert.“

Wer im Straßenverkehr öfter auffällt, muss mit dem Verlust der Fahrerlaubnis rechnen: Ab acht Punkten in der Verkehrssünderdatei in Flensburg muss man den Führerschein abgeben.
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Wann droht ein Entzug der Fahrerlaubnis?

– bei einer erheblichen Tempoüberschreitung

– Wer über eine rote Ampel fährt, dem droht ein Fahrverbot und in krassen Fällen zusätzlich ein saftiges Bußgeld oder sogar eine Freiheitsstrafe.

– Bei Alkohol oder Drogen am Steuer entscheiden sich die Behörden meist für einen Führerscheinentzug oder ein Fahrverbot. „Wenn man den Verkehr gefährdet hat, reicht bereits ein Promillewert von 0,3, um den Führerschein abzugeben“, so Preidel.

– Ab acht Punkten in der Verkehrssünderdatei in Flensburg muss man den Führerschein abgeben. Anschließend kann frühestens nach sechs Monaten und einer bestandenen MPU eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden.

– Wer sich vom Unfallort entfernt, ohne den Unfall zu melden, muss gegebenenfalls seinen Führerschein abgeben. Das Strafmaß richtet sich nach der Höhe des Schadens. Unter Umständen droht eine Freiheitsstrafe wegen (fahrlässiger) Körperverletzung oder Tötung durch Unterlassen.

– In der Probezeit kann ein Fahranfänger die Fahrerlaubnis besonders schnell verlieren. Auch wenn er den Führerscheinentzug abwenden kann, verlängert sich seine Probezeit auf insgesamt vier Jahre.

Wie bekommt man seinen Führerschein zurück?

Nach Ablauf einer Sperrfrist kann man den Führerschein wiederbekommen, indem man dafür einen Antrag stellt. „Wer der Ansicht ist, dass ihm zu Unrecht mit einem Fahrverbot gedroht wird, kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen“, erklärt Frank Preidel.

Was ist, wenn ich trotz Fahrverbot oder Führerscheinentzug fahre?

„Dann macht man sich des Fahrens ohne Führerschein schuldig“, so Rechtsanwalt Preidel. Es drohe eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

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