Klarstellung zur Personenanzahl in der Gastronomie

Fotoquelle: Kreis Lippe

Regelungen der Gastronomie im Kreis Lippe: Klarstellung zur Personenanzahl

Kreis Lippe. In der aktuellen Coronaschutzverordnung sind verschiedene Regelungen für die Gastronomie aufgestellt.

Die Lipperinnen und Lipper wenden sich mit Fragen zum Besuch der regionalen Gastronomie an den Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). Und auch Gastronomen stellen sich der Herausforderung, die aktuellen Regelungen verständlich zu kommunizieren und anzuwenden.

Deswegen die Klarstellung

Die Obergrenze von 10 Personen (Kinder unter 14 Jahre zählen nicht mit) für private Treffen von immunisierter Personen gilt nicht in Restaurants und weiteren gastronomischen Angeboten. Beispielsweise sind Geburtstagsfeiern oder Hochzeiten mit mehr als 10 Personen erlaubt. In der Gastronomie gilt die 2G+-Regelung, die im Einzelfall vor Zutritt kontrolliert werden.

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