Aufruf des Kreises Lippe
Die Mehlschwalbe und die Rauchschwalbe gehören hierzulande zu den bekanntesten Zugvögeln. Ihre Anzahl ist jedoch seit Jahren rückläufig, da es weniger Insekten gibt und Menschen ihre Nester zerstören. Dabei ist genau das verboten. Der Kreis Lippe gibt Hinweise, wie Schwalben geschützt werden können.
Das Entfernen von Schwalbennestern ist nicht erlaubt. Trotzdem werden ihre Nistplätze immer wieder von Bewohnern, die sich gestört fühlen, bei Gebäudeabrissen und bei Sanierungen von Häusern zerstört.
Insbesondere Mehlschwalben sind mittlerweile so stark reduziert, dass sie vom Rote Liste Zentrum als gefährdet eingestuft werden. Schwalben sind Kulturfolger, das bedeutet, dass sie eng mit menschlichen Strukturen zusammenleben. Ihre Nester bringen sie bevorzugt an Häuserwänden an und brüten bis September in ihnen. Viele empfinden dies als störend, da sich an den Hauswänden Kot der Vögel sammelt. Um sich davor zu schützen, können Kotbretter unter den Nistplätzen angebracht werden.
Die richtige Nahrungsgrundlage schaffen
Ein geringeres Aufkommen von Insekten ist ein weiterer Grund dafür, dass es weniger Tiere gibt. Es ist wichtig eine Nahrungsgrundlage zu schaffen, indem Insekten geschützt werden. Dies kann durch Verzicht auf Pestizide und eine besondere Bepflanzung mit Wildkräutern im Garten und am Haus bewirkt werden. Wer Schwalben besonders unterstützen möchte, kann Kunstnester oder Nisthilfen im Garten anbringen. Diese geben den Tieren einen Ort zum Brüten. Eine Lehmpfütze kann den Vögeln zusätzlich beim Nestbau helfen.
Der Kreis Lippe weist darauf hin, dass das Entfernen von Schwalbennestern verboten ist und mindestens eine Ordnungswidrigkeit wenn nicht sogar unter Umständen eine Straftat darstellt, die mit einem Bußgeld geahndet werden können. Für besonders geschützte Arten, dazu gehören alle europäischen Vogelarten, gilt zudem das Verbot, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Baumaßnahmen an Häusern, die die Vögel stören oder ihre Nester zerstören könnten, müssen mit der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Lippe abgestimmt werden. Diese berät und kann helfen einen Ausgleich wie Nisthilfen für die Schwalben zu schaffen.