„Autofahren im Winter“

Beispielfoto: Dominik Pöpping, pixelio.de

ACE weist auf Pflicht zur freien Rundumsicht hin – Guckloch reicht nicht aus

Bielefeld (ACE) „Wie ein sich kürzlich ereigneter Unfall gezeigt hat, reicht ein einfaches Guckloch bei Eis und Schnee auf der Fahrerseite für die freie Sicht nicht aus,“ erklärt Christoph Birnstein, ACE-Kreisvorsitzender in Ostwestfalen-Lippe.

Damit eine Rundumsicht gegeben ist, müssen sämtliche Autoscheiben und Spiegel von Schnee und Eis befreit werden. Auch Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker, Rückleuchten und das Autodach müssen vor der Abfahrt schneefrei sein.

Vom Auto wehender Schnee oder Eisplatten gefährden den nachfolgenden Verkehr. In einem solchen Fall kann außerdem die Kfz-Versicherung die Leistung der Kasko-Versicherung kürzen.

Flüssige Scheibenenteiser vereinfachen das Eiskratzen

Kommen Schnee und Eis überraschend, kann zum handelsüblichen Eiskratzer aus Kunststoff gegriffen werden. Nicht jene aus Metall verwenden, da diese die Scheibe zerkratzen können.

Wer nicht kratzen will, kann auch auf flüssigen Scheibenenteiser zurückgreifen. Diese gibt es inzwischen auch mit umweltverträglichen Inhaltsstoffen, die biologisch abbaubar sind. Bei dickeren Eisschichten ist dieser jedoch nicht mehr hilfreich.

Birnstein rät dringend davon ab, Scheibenenteiser selbst herzustellen, da darin enthaltenen Stoffe gesundheitsschädlich sein können und unter Umständen Bauteile des Autos angreifen.

Heißes Wasser ist tabu

ACE-Experte Birnstein warnt davor, einfach heißes Wasser auf die Scheiben zu gießen. Die Frontscheibe kann durch die großen Temperaturunterschiede reißen, Seiten- und Heckscheiben können sogar zerplatzen. Zudem besteht die Gefahr, dass durch das Wasser Türen zufrieren und die Dichtungen beschädigt werden. Hier kann durch rechtzeitiges Einfetten der Dichtungen Vorsorge getroffen werden.

Motor nicht unnötig laufen lassen

Eindringlich warnt Birnstein davor, einfach den Motor im Stand warmlaufen zu lassen. Den Motor im Stand mit kaltem Öl laufen zu lassen, kostet nicht nur unnötig Sprit, sondern erhöht auch den Verschleiß des Motors.

Außerdem sind laut Straßenverkehrsordnung (§ 30) unnötiger Lärm und Abgasbelastungen verboten. Im neuen Bußgeldkatalog sind für diese Ordnungswidrigkeit 80 Euro Strafe vorgesehen, die mit der Verwaltungsgebühr auf über 100 Euro steigt.

Frontscheibe über Nacht abdecken

Die Frontscheibe mit einer Folie abdecken, erleichtert am nächsten Morgen, das Auto von Eis und Schnee zu befreien. Zur Not hilft auch ein Stück Pappe. Aber unbedingt auf eine trockene Scheibe achten. Sonst kann beides festfrieren und unschöne Spuren hinterlassen.

Birnstein‘s Spezialtipp: Alte Socken nachts über die Außenspiegel gestülpt schützen vor Eisbildung und sorgen am Morgen für klare Sicht. Gut eingefettete Türgummis stellen sicher, dass die Türen nicht zufrieren.

Mit ausreichend Sprit bzw. aufgeladenen Akkus losfahren

Mit wenig Sprit im Tank oder kaum geladenen Akkus im E-Auto sollte keine längere Fahrt angetreten werden, rät Birnstein. Sonst wird es schnell hakelig, wenn man im Stau steht, eine Panne oder einen Unfall hat: Ohne Sprit oder Strom ist die Fahrt im ungünstigen Fall in eisiger Kälte vorbei und es wird sehr schnell kalt im Fahrzeug.

Im schlimmsten Fall drohen sogar Unterkühlung und gesundheitliche Schäden. Deshalb bei halbvollem Tank nach einer Tankstelle Ausschau halten und nachtanken. Auch E-Autos sollten bei halb entladenem Akku sicherheitshalber eine Ladestation ansteuern.

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