Kreis Lippe verlängert Schutzmaßnahmen für Versammlungen von Religionsgemeinschaften
Der Kreis Lippe hat in einer aktuellen Allgemeinverfügung Schutzmaßnahmen für Versammlungen von Religionsgemeinschaften im Kreis Lippe geregelt und verlängert damit die über die Coronaschutzverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hinausgehenden Regelungen. Die Allgemeinverfügung ist unter www.kreis-lippe.de öffentlich bekanntgemacht worden und gilt ab Freitag, 11. Februar, bis zum 9. März 2022.
Aktuelle Regelungen
Alle Personen müssen einen 3G-Nachweis vorweisen. Zum 3G-Nachweis gelten die Regelungen wie vom Land festgelegt (siehe dazu: 2G, 2G-plus und 3G: Wie erfolgt der Nachweis einer Impfung, Genesung oder Testung) Ist ein Test in einer zugelassenen Teststelle nicht möglich – zum Beispiel, weil die Versammlung an einem Sonn- oder Feiertag stattfindet – kann unter bestimmten Voraussetzungen auch vor Ort ein Selbsttest unter Aufsicht erfolgen.
Weitere Informationen, welche Regelungen aktuell in Lippe gelten, sind im Internet unter www.kreis-lippe.de/corona zu finden. Dort ist auch die Allgemeinverfügung des Kreises mit den detaillierten Regelungen verlinkt. Die Regelungen der Coronaschutzverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gelten weiter und sind unter www.land.nrw/corona veröffentlicht.